Wird der Kaufvertrag zu einem gültigen Rahmenvertrag abgeschlossen, der Kaufgeschäfte umfasst, gelten vorrangig die Bedingungen des Rahmenvertrages.
§1. Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist der Kauf und die Übereignung der umseitig
bezeichneten Produkte (Geräte, Zusatzeinrichtungen, Systeme und Systemteile
und zwar in der bezeichneten Konfiguration) zu nachfolgenden Bedingungen.
Etwaige Betriebssoftware ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern wird
dem Kunden nach Maßgabe eines gesondert abzuschließenden SoftwareLizenzvertrages überlassen.
Für öffentliche Auftraggeber gilt ergänzend die VOUB.
2. Die Verantwortung für Auswahl und Benutzung der Produkte liegt beim Kunden.
3. Fabrikneue Produkte können Teile erhalten, die im Werk überarbeitet wurden, um den Spezifikationen neuer Teile zu entsprechen. Aufgearbeitete Produkte sind solche, die im Werk überarbeitet wurden, um entsprechend den
Produktspezifikationen funktionstüchtig zu sein. Überholte Produkte sind
überprüfte und soweit notwendig so repariert und getestet, dass sie gut
funktionieren. Aufgearbeitete Produkte und überholte Produkte sind im Vertrag
ausdrücklich als solche bezeichnet.
4. Bei Kauf aus Miete sind Produkte nicht überholt.
§2. Transportkosten und Lieferung
1. Der X-VP führt Transportleistungen zu der jeweils gültigen
Transportkostenpauschale durch. Soweit der Aufstellort nur unter besonderem
Aufwand zu erreichen ist, trägt der Kunde die damit verbundenen Mehrkosten.
2. Entsprechend den Wünschen des Kunden plant der X-VP die Lieferung der
Produkte, Aus einer Überschreitung der Lieferzeit kann der Kunde gegenüber dem X-VP keine Ansprüche herleiten.
§3. Eigentumsvorbehalt
Der X-VP behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur
Bezahlung des gesamten Kaufpreises vor. Bis zum Eigentumsübergang auf den
Kunden sind Verfügungen des Kunden nicht zulässig. Die Forderungen des
Kunden gegen Dritte aus einer unberechtigten Verfügung geht auf den X-VP über.
Im Falle einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte Ist der
Kunde verpflichtet. auf den Eigentumsvorbehait zu verweisen und den X-VP
unverzüglich schriftlich zu informieren.
§4. Zahlungen, Verzugsfolgen
1. Kaufpreis und Transportkosten sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der X-VP berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank in Rechnung zu stellen.
2. Werden die Zahlungen vom Kunden nicht vereinbarungsgemäß geleistet, so ist
der X-VP unbeschadet Übriger Rechte berechtigt, die Produkte 10 Tage nach
vorheriger schriftlicher Anzeige in Besitz zu nehmen und aus den Räumen des
Kunden zu entfernen. Die Rücknahme der Produkte bedeutet keine
stillschweigende Auflösung des Kaufvertrages. Der X-VP wird dem Kunden im
Falle der vollständigen Zahlung ein gleiches oder gleichwertiges Produkt
übergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf das zurückgegebene Produkt.
3. Der Kunde ist zur AufrechnunglZurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen berechtigt.
§5. Installation
1. Der Kunde verpflichtet sich, die in den Installationsbedingungen angegebenen Voraussetzungen, wie insbesondere die Arbeits- und Sicherheitsabstände, die erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie die ggf. erforderlichen bautechnischen Veränderungen (insbesondere bei Installation großer Geräte die erforderliche Be- und Entlüftung und die notwendige Bodenbelastbarkeit) auf eigene Kosten herzustellen; ferner die Transportwege zu gewährleisten.
2. Die Produkte sind betriebsbereit, wenn die vom X-VP vorgesehenen
Funktionstests erfolgreich durchgeführt sind.
§6. Haftung
Der X-VP haftet im Rahmen der Gesetze und dieses Vertrages, jedoch nur für
Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§7. GeWährleistung
1. Der X-VP geWährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
beschränkt ist. Schlagen Nachbesserungen fehl und kann auch eine fehlerhafte
Ersatzlieferung nicht nachgebessert werden, hat der Kunde das Recht,
Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu
verlangen.
Schadensersatzansprüche wegen Nichtdurchführung oder Verzug bzgl. der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der X-VP hat den Schaden grob verschuidet.
2. Bei elektronischen Drucksystemen beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem
Datum der Betriebsbereitschaft.
3. Von der gesetzlichen GeWährleistung nicht umfasst sind alle durch den Betrieb des Gerätes verursachten Verschleißreparaturen und Wartungsarbeiten (wie z.B. Ersatz von SelentrommelnlBändern, Enfwicklern, Filtern, Reinigungsfilzen, Abstreilwischern, Fixieröl, Bürsten, Reinigungsrollen und Korotron-Drähten, etc.).
Dasselbe gilt für sämtliche Reinigungsarbeiten und Justagen.
4. Gewährleistungsarbeiten werden während der üblichen Geschäftszeit vom X-VP durchgeführt.
5. Im Falle der käuflichen Übernahme aus Miete werden, da es sich um gebrauchte Geräte handelt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
6. Ansprüche aus GeWährleistung entfallen, wenn der Kunde in der
Bedienungsanleitung nicht vorgesehene Eingriffe am Produkt vornimmt oder die
Fehlerbeseitigung infolge Änderungen an den Produkten sowie der Verbindung
mit vom X-VP nicht gelieferten Geräten erschwert wird oder bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials.
§8. Vorkaufsrecht
Der Kunde räumt dem X-VP das Vorkaufsrecht für die gekauften Produkte ein.
§9. Schlußbestimmungen
1. Der Kunde hält sich an sein Vertragsangebot für die Dauer von einem Monat ab seiner Unterschriftsleistung gebunden.
2. Der Vertrag wird erst mit Unterzeichnung durch den X-VP verbindlich.
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Wird mit diesem Vertrag ein Gerät in Zahlung genommen, versichert der Kunde, dass das Gerät in seinem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist. Der Transport eines in Zahlung genommenen Gerätes erfolgt durch den X-VP und wird gemäß jeweils gültiger .PreislistelTransportkosten-Pauschale" berechnet.
4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass beim X-VP die zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch gespeichert, verarbeitet und innerhalb des X-VP's übermittelt werden.
5. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sonderverrnögen ist Berlin.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig
werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages im übrigen. In einem
soichen Falle ist die ungültige Bestimmung so weit umzudeuten oder zu ergänzen, bis der mit der ungültigen Bestimmung verfolgte Zweck in rechtlich zuiässiger Weise erreicht wird.
WICHTIGER HINWEIS:
Wartungs- und Gewährleistungsarbeiten werden vom X-VP nur in Deutschland erbracht.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages kann im Falle eines späteren Vertragsabschlusses vom X-VP von einer für den Kunden kostenpflichtigen Überholung des Produktes abhängig gemacht werden.
Allgemeine Vertragsbedingungen bei KauC19.11.02